Nach Unterzeichnung des Auftrages zur Vermittlung eines Au-Pairs bzw. des
Vermittlungsvertrages beauftragt die Gastfamilie (im nachfolgenden Auftraggeber genannt) die Au-Pair Agentur Alexey Alekhin, Sennhofstraße 4, 78333 Stockach (im nachfolgenden Auftragnehmer genannt) unter Berücksichtigung der beigefügten Merkblätter und Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit ein Au-Pair nach der Wahl des Auftraggebers zu vermitteln, und erkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
§ 1 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber folgende Leistungen zu erbringen:
1. Information über die derzeitigen Bestimmungen des Au-Pair-Programms und Aufnahmemodalitäten eines Au-Pairs.
2. Fertigung der notwendigen Unterlagen (Einladungsschreiben, Vermittlungsvertrag) für eine Visumserteilung.
3. Hilfe bei der Abwicklung der Visums- bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.
4. Überlassung von Bewerbungsunterlagen der Au-Pair-Bewerber wie z. B. komplette Adressangaben, Fragebogen, Foto, Referenzen etc.
5. Betreuung während des gesamten Au-Pair-Aufenthalts. Der Auftragnehmer begleitet das Au-Pair und den Auftraggeber während der gesamten Vertragsdauer und steht für Fragen zu den üblichen Geschäftszeiten fernmündlich zur Verfügung.
6. Ferner bietet der Auftragnehmer folgende Serviceleistungen an: Tipps für Sprachschulen und Versicherungsmöglichkeiten, Austauschmöglichkeit von Adressen anderer Au-Pairs, Organisation von Au-Pair-Treffen, Stellung einer Notfall-Telefon-Nummer und Ansprechbereitschaft bei Problemen.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die vorliegenden AGB’s des Auftragnehmers und das Infoblatt der Bundesagentur für Arbeit „Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien“ gelesen, verstanden und erkennt diese Inhalte an.
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Au-Pair und dem Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Integrierung des Au-Pairs in die eigene Familie bei freier Kost und Logis (separates, abschließbares, beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer (mind. 8 qm) mit Tageslicht).
2. Einhaltung einer wöchentlichen Arbeitszeit für die Aufgaben im Haushalt (einschließlich Babysitting) von maximal 30 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf maximal 6 Stunden betragen.
3. Gewährung von mindestens einem vollen Ruhetag pro Woche, der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt, und von mindestens 4 freien Abenden pro Woche. Gesetzliche Feiertage sind frei oder durch Freizeit auszugleichen.
4. Ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen während eines Au-Pair-Aufenthalts von 12 Monaten (bei kürzerem Aufenthalt 2 Werktage pro jedem vollen Monat).
5. Nachweis über eine rechtzeitig vor der Ankunft des Au-Pairs abgeschlossene umfassende Au-Pair-Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls. Eine Kopie des Versicherungsscheines ist dem Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft des Au-Pairs zur Verfügung zu stellen.
6. Zahlung eines Betrages von mindestens 260,00 Euro monatlich an Au-Pair als Taschengeld.
7. Bereitstellung einer Monatsfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, bzw. die Kostenübernahme hierfür.
8. Möglichkeit zum Besuch einer Sprachschule und Möglichkeit zur freien Religionsausübung.
9. Förderung der Teilnahme des Au-Pairs an kulturellen Veranstaltungen und Exkursionen mit Gewährleistung der dazu erforderlichen Mobilität.
10. Der Auftraggeber gewährleistet, dass das Au-Pair jederzeit den Auftragnehmer telefonisch erreichen kann.
11. Die Umgangssprache in der Gastfamilie ist Deutsch.
12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Au-Pair innerhalb der ersten Woche nach dessen Ankunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden und beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis für Au-Pair zu beantragen. Das Au-Pair darf erst nach der Erteilung der Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.
Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, das Visum innerhalb der ersten 3 Monate beim zuständigen Ausländeramt verlängern zu lassen. Alle dabei anfallenden Gebühren trägt der Auftraggeber.
13. Der Auftraggeber sichert zu, dass jede Änderung in Rahmen der Au-Pair-Zeit schriftlich und rechtzeitig an den Auftragnehmer mitgeteilt wird.
14. Alle vom Auftragnehmer erhaltenen Daten und Informationen über Au-Pair-Bewerber sind vertraulich zu behandeln. Missbrauch oder Weitergabe an Dritte löst die volle Höhe der Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühr aus.
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme von Daten durch Dritte nach dem Stand der Technik bei der Übertragung über offene Netze nicht sicher ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.
15. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Au-Pair bei der Ankunft in Deutschland am Flughafen, Bahnhof oder Bushalt abzuholen und bei der Rückkehr zum Flughafen, Bahnhof oder Bushalt zu bringen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Kosten für einen entsprechenden Transport sowie alle weiteren durch dieses Versäumnis entstandenen Kosten vom Augtraggeber zu tragen.
16. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die geltenden Gesetze einzuhalten und die Rechte des Au-Pairs zu achten. Diese Rechte schließen eine gute Behandlung des Au-Pairs im Sinne eines Familienmitgliedes ein.
§ 3 Gebühren
Solange wir ein Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind, berechnen wir unseren Kunden keine Umsatzsteuer.
1. Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes wird bei Einreichung des Familienfragebogens/des Vermittlungsauftrages eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro berechnet. Bei Einigung zwischen dem Auftraggeber und dem Au-Pair, sprich bei Vertragsabschluss wird dem Auftraggeber die Bearbeitungsgebühr im vollen Umfang auf die Vermittlungsgebühr angerechnet. Bei Vertragsabbruch, oder bei Nichtzustandekommen der Au-Pair-Vermittlung in die Gastfamilie aus welchen Gründen auch immer, wird die Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro nicht zurück erstattet.
2. Die Vermittlungsgebühren richten sich nach einigen Kriterien und sind davon abhängig, für welchen Zeitraum das Au-Pair vermittelt wird, ob das Au-Pair aus einem visumpflichtigen Land ist und wie oft bzw. wie lange der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Vermittlung eines Au-Pairs beauftragt. Die Vermittlungsgebühr wird gleich nach der Einreise des Au-Pairs fällig.
3. Bei Au-Pairs aus visumpflichtigen Ländern mit einer vorgesehenen Aufenthaltsdauer von 6 bis 10 Monaten beläuft sich die Gesamtgebühr auf 250,00 Euro, mit einem vorgesehenen Aufenthalt von 10 bis 12 Monaten beträgt die Gesamtgebühr 350,00 Euro.
4. Bei Au-Pairs aus EU-Ländern bzw. den neuen EU-Ländern (ohne Visumsverfahren), beläuft sich die Gesamtgebühr bei einem vorgesehenen Aufenthalt von 3 bis 6 Monaten auf 300,00 Euro, bei Aufenthalt von 6 bis 10 Monaten - auf 350,00 Euro, und bei Aufenthalt von 10 bis 12 Monaten - auf 400,00 Euro.
5. Stammkunden (Augtraggeber, die innerhalb der letzten 24 Monate ein Au-Pair über den Auftragnehmer erhalten haben) wird bei allen Sechs- bis Zwölf-Monats-Aufenthalten 50,00 Euro Ermäßigung auf die neu zu zahlende Rechnung gewährt.
6. Hat der Auftraggeber ein Au-Pair durch Eigeninitiative gefunden und möchte nur die Einladungsformalitäten durch den Auftragnehmer gemacht bekommen, so beläuft sich der Betrag bei einem vorgesehenen Aufenthalt von 3 bis 6 Monate auf 100,00 Euro, bei Aufenthalt von 6 bis 10 Monaten - auf 120,00 Euro, und bei Aufenthalt von 10 bis 12 Monaten - auf 150,00 Euro. Eine Garantieleistung im Sinne von § 4 Punkte 6 und 7 ist bei selbst angeworbenen Au-Pairs ausgeschlossen.
7. Für Wechsel-Au-Pairs verlangt der Augtragnehmer für jeden vollen Monat der verbleibenden Visumszeit bzw. der Au Pair-Jahres-Restzeit 40,00 Euro. Die Vermittlungsgebühr eines Wechsel-Au-Pairs wird ab dem Tag des Vertragsabschlusses berechnet und ab Eintreffen des Au-Pairs in der Familie fällig. Eine Garantieleistung im Sinne von § 4 Punkte 6 und 7 ist bei Wechsel-Au-Pairs ausgeschlossen.
8. Bei den o. g. Beträge handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung. Die Vermittlungsgebühren sind nicht abhängig davon, ob das Au-Pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann.
9. Alle Gebühren sind durch Rechnungsstellung per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen zahlbar auf das Konto der Au-Pair Agentur Alexey Alekhin bei der
Sparkasse Stockach | BLZ: 69251755 | Konto Nr.: 1006055089
§ 4 Kündigung und Rücktritt
1. Das Au-Pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Au-Pair-Vertrages durch einen der beiden Vertragspartner ist den Auftragnehmer sofort zu informieren. Erst nach Rücksprache können die erforderlichen Abmeldungen des Au-Pairs vorgenommen werden.
3. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. In diesem Zeitraum wird sich der Auftragnehmer bemühen für das Au-Pair eine neue Gastfamilie zu finden. Liegt zur Kündigung ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden.
4. Sämtliche Leistungen einschließlich des Taschengeldes bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist ab Zugang eines Kündigungsschreibens sind dem Au-Pair von Auftraggeber weiter zu gewähren. Noch zustehende Urlaubstage sind zu berücksichtigen.
5. Bei Vorliegen eines groben Fehlverhaltens seitens des Auftraggebers ist er verpflichtet, das Au-Pair solange bei sich aufzunehmen, bis eine neue Gastfamilie für das Au-Pair gefunden wird, es sei denn, ein weiterer Verbleib des Au-Pairs ist für den Auftraggeber unzumutbar. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den dem Auftragnehmer entstandenen Aufwand (z. B. Abholung und Unterbringung im Hotel) und den Aufwand des Au-Pairs (z. B. Fahrtkosten, Unterkunftskosten) in Rechnung zu stellen.
6. Garantieleistung. Bei Vertragsrücktritt durch einen der beiden Vertragspartner hat der Auftraggeber folgende Ansprüche:
- bei Vertragsrücktritt innerhalb von 4 Wochen: entweder Neuvermittlung mit 60% Rabatt, oder Rückzahlung von 40% der Gebühren, abzüglich der Bearbeitungsgebühren;
- bei Vertragsrücktritt innerhalb von 8 Wochen: entweder Neuvermittlung mit 40% Rabatt, oder Rückzahlung von 20% der Gebühren, abzüglich der Bearbeitungsgebühren.
Die Rückzahlung von Gebühren wird nur gewährt, sofern die Vermittlungsgebühr fristgerecht beglichen wurde, das Au-Pair ordnungsgemäß angemeldet und versichert war und kein grobes Fehlverhalten seitens des Auftraggebers vorlag, insbesondere wenn Pflichten nach § 2 verletzt und/oder falsche Angaben gegenüber dem Auftragnehmer gemacht wurden.
Dies findet keine Anwendung bei den Vermittlungen von selbst gesuchten, von Wechsel-Au-Pairs, sowie von Au-Pairs mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten.
7. Sollte das eingeladene Au-Pair kein Visum erhalten oder aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat (z.B. Unfall, plötzliche Krankheit, geänderte Lebenspläne etc.), die Au-Pair-Stelle nicht antreten, erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, ohne weitere Kosten erneut ein Au-Pair entweder aus dem Ausland oder Inland vermittelt zu bekommen. Sollte dies nicht möglich sein, werden 100% der bereits gezahlten (sollte dies der Fall sein) Vermittlungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro zurück erstattet. 8. Tritt der Auftraggeber vor der Einreise des Au-Pairs von der Vermittlung zurück, bevor oder nachdem das Au-Pair das Visum beantragt hat, wird die bereits gezahlte Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro nicht zurück erstattet.
§ 5 Haftung
1. Beiden Vertragsparteien ist es bekannt, dass es sich bei der Vermittlung um eine Dienstleistung des Auftragnehmers handelt, die erbracht ist, sobald das Au-Pair bei dem Auftraggeber eintrifft. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Au-Pair-Vertragsverhältnisses. Dies gilt auch für die selbst gesuchten sowie für Wechsel-Au-Pairs.
2. Die persönlichen und sonstigen Angaben der Au-Pair-Bewerber werden durch den Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Für die Richtigkeit der dem Auftraggeber übergebenen Au-Pair-Bewerbungsdaten (z. B. Au-Pair-Fragebögen, Referenzen, Fotos etc.) kann der Auftragnehmer eine Gewähr jedoch nicht übernehmen. Jegliche Ansprüche auf Rückerstattung der dadurch entstandenen Schäden und Kosten des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet keinerlei gegenüber dem Auftraggeber und gegenüber Dritten für jegliche durch das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden. Hierzu gehören auch Schäden, die durch ansteckende Krankheiten des Au-Pairs entstehen.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Zahlungsverpflichtungen, die das Au-Pair mit dem Auftraggeber oder Dritten eingegangen ist
5. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für Kosten von An- und Abreise sowie für Kosten einer etwaigen Abschiebung des Au-Pairs.
6. Der Auftragnehmer steht nicht dafür ein, dass das Au-Pair die persönlichen Erwartungen des Auftraggebers erfüllt.
7. Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit aus welchem Grund auch immer dem Auftraggeber einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
8. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell anfallende zusätzliche Kosten für die Vermittlung.
9. Mündliche Vereinbarungen mit dem Au-Pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
10. Eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit des Auftraggebers bei allen mit der Aufnahme eines Au-Pairs verbundenen behördlichen Angelegenheiten (Erhaltung des Visums, Abschluss der Versicherung, Verlängerung des Aufenthaltstitels etc.) haben keinen Einfluss auf die mit dem Auftragnehmer vereinbarte Gesamtgebühr.
11. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfallzeiten, die durch das Au-Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können. Siehe dazu § 4 Punkt 7.
§ 6 Sonstiges
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Auftragnehmer für die Abwicklung des Vermittlungsauftrages gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Vermittlung Dritten weitergeleitet werden können (z. B. für die Organisation von Au-Pair-Treffen etc.).
2. Der Auftraggeber ist mit der Weitergabe seiner Adressangaben für die Kontaktaufnahme von Au-Pairs untereinander in Deutschland einverstanden.
3. Weitergabe von persönlichen Daten des Auftraggebers an Au-Pairs schließt eine Initiativbewerbung von dem Au-Pair aus.
4. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber sein Au-Pair sofort nach Einreise in Deutschland, gesondert einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Ein Haftungsanspruch an den Auftragnehmer ist somit ausgeschlossen.
5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Auftraggeber und die Au-Pairs, die nachweislich falsche Angaben zur Abwicklung des Vermittlungsprozesses machten, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des Europäischen Abkommens über die Au-Pair-Beschäftigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und ggf. den zuständigen Behörden weiterzuleiten.
6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet vor Eingang der Vermittlungsgebühr weitere Leistungen zu erbringen.
§ 7 Schlussbestimmung
1. Änderungen dieses Vertrages bzw. der Verträge bedürfen der Schriftform. Nebenabreden gelten als nicht getroffen, wenn sie nicht schriftlich vereinbart sind.
2. Falls eine der angegebenen Bedingungen dieses Vertrages unwirksam oder ungültig ist oder wird, bleiben die übrigen Vermittlungsbedingungen davon unberührt.
3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Als Gerichtstand wird 78333 Stockach vereinbart.
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