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Copyright © 2010 Au-Pair Agentur Alexey Alekhin
Voraussetzungen des Au-Pairs
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Was erwartet die Gastfamilie?
» Das Au-Pair organisiert und finanziert seine An- und Rückreise selbst. » Mitwirkung an der Erfüllung der täglichen häuslichen Arbeiten bis maximal 6 Stunden pro Tag, jedoch nicht mehr als 30 Stunden die Woche (einschließlich Babysitting). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lediglich leichte Hausarbeiten und die Kinderbetreuung zu den zu leistenden Diensten gehören. Zur Hausarbeit gehört z. B:
Mithelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, Staubsaugen, Staubwischen, beim Waschen und Bügeln der Wäsche zu helfen, das Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten, Pflanzen versorgen, Haustiere betreuen.
Zur Kinderbetreuung gehört z. B:
Kinder anziehen, waschen, beaufsichtigen, spazieren gehen und mit ihnen spielen, sie zum Kindergarten /zur Schule / zu bestimmten Veranstaltungen bringen/abholen, in das Bett bringen.
Was erwartet das Au-Pair?
» Aufnahme in die Familie als gleichgestelltes Familienmitglied.
» Freie Kost und Logis (separates, abschließbares, beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer (mind. 8 qm) mit Tageslicht).
» Gewährung von mindestens einem vollen Ruhetag pro Woche, der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt, und von mindestens 4 freien Abenden pro Woche. Gesetzliche Feiertage sind frei oder durch Freizeit auszugleichen.
» Einen bezahlten Erholungsurlaub von 4 Wochen während eines Au-Pair-Aufenthalts von 12 Monaten (bei kürzerem Aufenthalt 2 Werktage pro jedem vollen Monat).
» Eine Privatversicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls. Die Versicherungsprämie wird in voller Höhe von der Gastfamilie gezahlt.
» Ein Taschengeld von mindestens 260,00 Euro monatlich.
» Finanzierung der Fahrten zur Sprachschule (Monatsfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr).
» Deutsch als Umgangssprache in der Familie.
» Möglichkeit zur freien Religionsausübung.
» Förderung der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und Exkursionen mit Gewährleistung der dazu erforderlichen Mobilität.
» Möglichkeit, die Au-Pair Agentur jederzeit telefonisch erreichen zu können.
» Kündigungsschutz: Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage ab dem Eingang des Kündigungsschreibens. In diesem Zeitraum wird sich die Au-Pair Agentur bemühen für das Au-Pair eine neue Gastfamilie zu finden.
Einreiseformalitäten
Au-Pairs aus allen neuen und alten EU-Ländern können sofort einreisen. Au-Pairs aus nicht EU-Ländern bedürfen eines Au-Pair-Visums, das von Au-Pair in seinem Heimatland bei der zuständigen deutschen Botschaft/Konsulat beantragt wird, und behördlicher Genehmigungen. Die Bearbeitungszeiten für das Visum können 2 bis 3 Monate nach erfolgter Einladung in Anspruch nehmen. Dazu kommen teilweise lange Postwege. Wir unterstützen Sie gern in allen Fragen rund um die Visumsbeantragung!
Probleme mit der Gastfamilie
Trotz aller Sorgfalt, mit der die Au-Pairs und die Gastfamilien ausgesucht und zusammengebracht werden, kann es zu Problemen kommen. Viele junge Menschen, die mit einer fremden Kultur und anderen Bräuchen und Gewohnheiten in Kontakt kommen, erleben den sog. Kulturschock, der negative Gefühle und starkes Heimweh auslösen kann. Die Probleme können dadurch entstehen, dass die neue Kultur und die neuen Traditionen abgelehnt werden und die Mentalität der Menschen nicht akzeptiert wird.
Viele Probleme zwischen Au-Pairs und Gastfamilien wären schnell erledigt, wenn sie nur miteinander offen reden würden. Sollten die Probleme nicht lösbar sein, muss unbedingt die Agentur eingeschaltet werden. Durch Gespräche mit dem Au-Pair und der Gastfamilie können viele Probleme gelöst werden.
Wir sind für Sie jederzeit ansprechbereit. Wenn Sie Ihre Gastfamilie wechseln müssen/möchten, werden wir Ihnen gerne behilflich sein, eine neue Familie zu finden.
» 18-24 Jahre zum Zeitpunkt der Visumbeantragung.
» Reguläre Dauer eines Au-Pair-Verhältnisses beträgt 6-12 Monate.
» Mindestens gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache, die dem
Level A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
entsprechen (oder dem START DEUTSCH 1 des Goethe Instituts).
Hier können Sie kostenlos
Ihre Deutschkenntnisse testen:
In der Regel werden Deutschkenntnisse in der zuständigen deutschen
Vertretung (Botschaft/Konsulat) im Heimatland des Au-Pairs bei der
Visumsbeantragung geprüft. Zudem verlangen noch einige
Botschaften den Nachweis einer Sprachschule.
» Gesundheitszeugnis.
» Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über die Aufenthaltsdauer
in Deutschland gültig sein.
» Erstmaliger Aufenthalt in Deutschland als Au-Pair.
» Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Kinderliebheit.
» Gute Erfahrungen in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
» Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Flexibilität.
» Bereitschaft, sich auf die Mentalität der Gastfamilie einzustellen.
