» Zunächst sollten Sie sich das Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit („Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien“) durchlesen und sich über allgemeine Aspekte des Au-Pair-Wesens informieren.
» Sie bewerben sich per E-Mail, per Post oder per Fax durch Ausfüllen des Familienfragebogens als angehende Gastfamilie unverbindlich und kostenlos bei uns.
» Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns per Email oder per Post alle für einen Vermittlungsprozess erforderlichen Informationen und Unterlagen.
» Sobald die Unterlagen bei uns angekommen sind und Sie uns mit Vermittlung eines Au-Pairs in Ihre Familie beauftragt haben, beginnen wir sofort mit der Suche nach einem geeigneten Au-Pair für Sie und unterbreiten Ihnen passende Vorschläge. Alternativ: Sie schauen sich in unserer Au-Pair Galerie um und teilen uns die ID-Nummer von Bewerbern mit, die Ihrer Ansicht nach am besten zu Ihrer Familie passen würden. Sie bekommen innerhalb weniger Tage die Bewerbungsunterlagen von Bewerbern per Email oder per Post.
Entspricht kein Bewerber Ihren Anforderungen, übersenden wir Ihnen sehr gerne auf Ihre Anfrage hin neue Bewerbungen von unseren Au-Pairs und/oder von Au-Pairs unserer Partneragenturen zu.
» Sobald Sie sich für ein Au-Pair entschieden haben, teilen Sie es bitte uns mit. Das Au-pair wird dann in unserer Galerie als "vermittelt" bezeichnet.
» Wir senden dem Au-Pair Ihr Familienprofil zu und fragen, ob ein Kontakt mit Ihnen auch seitens des Au-Pairs gewünscht wird.
» Im Falle einer positiven Antwort von dem Au-Pair erhalten Sie von uns die Au-Pair-Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer). Nun können Sie selbst mit dem Au-Pair korrespondieren. Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit den Bewerbern in Verbindung zu setzen, um einen persönlichen Eindruck zu bekommen und sich selbst schon über die Sprachkenntnisse des Au-Pairs zu überzeugen.
» Wenn nach Ihren Kontakten mit dem Au-Pair von beiden Seiten eine positive Entscheidung vorliegt, bekommen Sie von uns das Formular eines Au-Pair-Vermittlungsvertrages, das Sie dann an uns ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.
» Nachdem das Au-Pair alle für die Einladung erforderlichen Unterlagen und Informationen von uns bekommen hat, beantragt es dann in seinem Heimatland bei der zuständigen deutschen Botschaft ein Visum.
Bei visumpflichtigen Au-Pairs kann die Bearbeitung des Visumantrages ca. 6-10 Wochen in Anspruch nehmen. Ist der Visumsantrag in Deutschland eingegangen, werden Sie von dem Ausländeramt Ihres Landkreises schriftlich benachrichtigt.
Bei Au-Pairs aus den EU-/EWR-Staaten wird kein Visum zur Einreise benötigt, jedoch müssen auch hier bestimmte Formalitäten bei der Einreise und der Arbeitsaufnahme beachtet werden.
Vor der Ankunft des Au-Pairs, sobald der Ankunftstermin bekannt ist, sollten Sie eine Au-Pair-Versicherung für den Fall einer Krankheit bzw. eines Unfalls abschließen und eine Kopie des Versicherungsscheines der Vermittlungsagentur innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft des Au-Pairs zur Verfügung zu stellen.
Innerhalb der ersten Woche nach Ankunft wird das Au-Pair beim zuständigen Einwohnermeldeamt und beim zuständigen Arbeitsamt angemeldet. Das Au-Pair darf erst nach der Erteilung der Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.
Das vorläufige Au-Pair-Visum, das das Au-Pair zur Einreise in seinem Heimatland bekommt, muss bei der zuständigen Ausländerbehörde für die Zeit des Au-Pair-Aufenthaltes verlängert werden.
» Wir planen gemeinsam die Anreise.