Unsere Vermittlungsgebühren richten sich nach einigen Kriterien und sind davon abhängig:
» für welchen Zeitraum das Au-Pair vermittelt wird,
» ob das Au-Pair aus einem visumpflichtigen Land ist und
» wie oft bzw. wie lange die Familie unsere Agentur mit der Vermittlung eines Au-Pairs beauftragt.
Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro. Bei Einigung zwischen der Familie und dem Au-Pair, sprich bei Vertragsabschluss wird Ihnen die Bearbeitungsgebühr im vollen Umfang auf die Vermittlungsgebühr angerechnet.
Kein Risiko für Sie! Die Vermittlungsgebühr wird erst nach der Einreise des Au-Pairs fällig.
Die Gastfamilie zahlt der Au-Pair-Agentur für die Vermittlung des Au-Pairs eine Vermittlungsgebühr nach folgenden Sätzen:
Au-Pairs aus Nicht-EU Ländern (Osteuropa, Asien, Afrika usw.)
für eine Aufenthaltsdauer von 10 bis 12 Monaten in Höhe von 350,00 Euro
für eine Aufenthaltsdauer von 6 bis 10 Monaten in Höhe von 250,00 Euro
Au-Pairs aus EU-Ländern bzw. den neuen EU-Ländern
für eine Aufenthaltsdauer von 10 bis 12 Monaten in Höhe von 400,00 Euro
für eine Aufenthaltsdauer von 6 bis 10 Monaten in Höhe von 350,00 Euro
für eine Aufenthaltsdauer von 3 bis 6 Monaten in Höhe von 300,00 Euro
Bearbeitungsgebühr für die Vermittlung eines selbst gesuchten Au-Pair
für eine Aufenthaltsdauer von 10 bis 12 Monaten in Höhe von 150,00 Euro
für eine Aufenthaltsdauer von 6 bis 10 Monaten in Höhe von 120,00 Euro
für eine Aufenthaltsdauer von 3 bis 6 Monaten in Höhe von 100,00 Euro
Vermittlungsgebühr eines Wechsel-Au-Pairs (Au-Pair befindet sich bereits im Gastland)
pro vollem Monat der verbleibenden Visumszeit bzw. Au Pair-Jahres-Restzeit in Höhe von 40,00 Euro
Für Stammkunden
Den Gasteltern, die innerhalb der letzten 24 Monate ein Au-Pair über unsere Agentur erhalten haben, gewähren wir bei allen Sechs- bis Zwölf-Monats-Aufenthalten 50,00 Euro Ermäßigung auf die neu zu zahlende Rechnung.
Sollte das eingeladene Au-Pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Au-Pair-Stelle nicht antreten, erhält die Gastfamilie die Möglichkeit, ohne weitere Kosten erneut ein Au-Pair entweder aus dem Ausland oder Inland vermittelt zu bekommen.
Wichtige Information
Ausgaben, die der Kinderbetreuung dienen können meist steuerlich geltend gemacht werden.
Anerkannt werden ab 1.01.2006 zwei Drittel der tatsächlichen Kinderbetreuungskosten, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind bis 14 Jahre, die steuerlich wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden, also abgesetzt werden dürfen. Als Betreuungskosten gelten Aufwendungen, die berufstätige Eltern für die Betreuung ihrer Kinder haben. Beispielsweise also Kosten für eine Tagesmutter, ein Au-Pair-Mädchen, einen Babysitter, eine Kindertagesstätte, eine bezahlte Hausaufgaben-Betreuung oder einen Hort bzw. eine Krippe. Alle Ausgaben müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachgewiesen werden. Über den für Sie dabei entstehenden Vorteil informiert Sie ihr Steuerberater.