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AGB
» Als Familie zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren dauerhaft in ihrem Haushalt lebt.
» In der Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden und mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen.
» Die Gastfamilie darf nicht mit dem Au-Pair verwandt sein.
» Die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Au-Pairs kann zugelassen werden, wenn mindestens vier Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

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Wer kann ein Au-Pair aufnehmen?
Voraussetzungen des Au-Pairs
» 18-24 Jahre zum Zeitpunkt der Visumbeantragung.
» Reguläre Dauer eines Au-Pair-Verhältnisses beträgt 6-12 Monate.
» Mindestens gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache, die dem Level A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
» Gesundheitszeugnis.
» Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über die Aufenthaltsdauer in Deutschland gültig sein.
» Erstmaliger Aufenthalt in Deutschland als Au-Pair.
» Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Kinderliebheit.
» Gute Erfahrungen in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
» Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Flexibilität.
» Bereitschaft, sich auf die Mentalität der Gastfamilie einzustellen.
Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit downladen:
» Au-Pair-Info für deutsche Gastfamilien
» "Au-Pair" bei deutschen Familien
» Führerscheinregelung in Deutschland 
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Was können Sie vom Au-Pair erwarten?

» Die Kosten für die An- und Rückreise werden in der Regel vom Au-Pair getragen. Die Beteiligung an diesen Kosten ist der Gastfamilie freigestellt. Das Au-Pair wird bei der Ankunft in Deutschland am Flughafen, Bahnhof oder Bushalt von seiner Gastfamilie abgeholt.
» Mitwirkung an der Erfüllung der täglichen häuslichen Arbeiten bis maximal 6 Stunden pro Tag, jedoch nicht mehr als 30 Stunden die Woche (einschließlich Babysitting). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lediglich leichte Hausarbeiten und die Kinderbetreuung zu den zu leistenden Diensten gehören.
» Teilnahme an einem Sprachkurs. Die entsprechenden Kosten werden vom Au-Pair getragen. Selbstverständlich können diese teilweise oder im vollen Umfang von der Gastfamilie übernommen werden.
Was erwartet das Au-Pair?
» Aufnahme in die Familie als gleichgestelltes Familienmitglied.
» Freie Kost und Logis (separates, abschließbares, beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer (mind. 8 qm) mit Tageslicht).
» Gewährung von mindestens einem vollen Ruhetag pro Woche, der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt, und von mindestens 4 freien Abenden pro Woche. Gesetzliche Feiertage sind frei oder durch Freizeit auszugleichen.
» Einen bezahlten Erholungsurlaub von 4 Wochen während eines Au-Pair-Aufenthalts von 12 Monaten (bei kürzerem Aufenthalt 2 Werktage pro jedem vollen Monat).
» Eine Privatversicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls. Die Versicherungsprämie wird in voller Höhe von der Gastfamilie gezahlt.
» Ein Taschengeld von mindestens 260,00 Euro monatlich.
» Finanzierung der Fahrten zur Sprachschule (Monatsfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr).
» Deutsch als Umgangssprache in der Familie.
» Möglichkeit zur freien Religionsausübung.
» Förderung der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und Exkursionen mit Gewährleistung der dazu erforderlichen Mobilität.
» Möglichkeit, die Au-Pair Agentur jederzeit telefonisch erreichen zu können.
» Kündigungsschutz: Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
Verpflichtungserklärung

Für die meisten Auslandsbehörden reicht für die Einladung eines Au-Pairs der Vertrag zwischen Gastfamilie und Au-Pair. Dieser Vertrag wird von unserer Agentur zur Verfügung gestellt. Jedoch können manche Behörden zusätzlich eine Verpflichtungserklärung im Sinne des § 84 AusIG von Gastfamilie verlanden.
Ein persönliches Erscheinen des sich Verpflichtenden ist für die Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. Folgende Unterlagen werden von Ihnen verlangt:
» Mietvertrag der Haupt- und gegebenenfalls Nebenwohnung (bei Wohneigentum Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid sowie Nachweis über Kreditbelastung),
» Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z.B. Lohnbescheinigung oder Gewinnermittlung vom Steuerberater).

Für die Anerkennung der Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr von 20,-€ erhoben.

Führerschein
Änderung der Führerscheinverordnung u.a. für Au-Pairs:
Begründet der Inhaber einer in einem Nicht-EU Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, besteht die Berechtigung zum führen von Kraftfahrzeugen noch sechs Monate (früher 12 Monate). Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr.55
Wie schnell kann das Au-Pair kommen?

Au-Pairs aus allen neuen und alten EU-Ländern können sofort einreisen. Au-Pairs aus nicht EU-Ländern bedürfen eines Au-Pair-Visums, das von Au-Pair in seinem Heimatland bei der zuständigen deutschen Botschaft/Konsulat beantragt wird, und behördlicher Genehmigungen. Die Bearbeitungszeiten für das Visum können 6 bis 10 Wochen nach erfolgter Einladung in Anspruch nehmen. Dazu kommen teilweise lange Postwege.
Wir empfehlen Ihnen, sich zur Vorbereitung des Aufenthaltes mit dem Au-Pair in Verbindung zu setzen.
Probleme mit dem Au-Pair

Obwohl die Gastfamilie ein Au-Pair sorgfältig ausgesucht hat, kann es zu Problemen mit dem Au-Pair kommen. Viele Probleme zwischen Au-Pairs und Gastfamilien wären schnell erledigt, wenn sie nur miteinander offen reden würden. Sollten die Probleme nicht lösbar sein, muss unbedingt die Agentur eingeschaltet werden. Durch Gespräche mit dem Au-Pair und der Gastfamilie können viele Probleme gelöst werden. Bitte vergessen Sie nicht, dass Au-Pairs weder ausgebildete Hauswirtschafter/-innen oder Erzieher/-innen sind. Bringen Sie als Gastfamilie viel Geduld und Verständnis für Ihr neues Familienmitglied auf, das vor allem in der Eingewöhnungszeit viel Unterstützung benötigt.
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Copyright © 2010 Au-Pair Agentur Alexey Alekhin
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» Infoblatt: Au-Pair-Kräfte
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